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   BVerwG, 23.08.1956 - IV C 28.55   

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https://dejure.org/1956,292
BVerwG, 23.08.1956 - IV C 28.55 (https://dejure.org/1956,292)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1956 - IV C 28.55 (https://dejure.org/1956,292)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1956 - IV C 28.55 (https://dejure.org/1956,292)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1939
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 10.07.1957 - IV C 212.56

    Rechtsmittel

    "Als hilfsbedürftig" zieht zu, wer vor der Übersiedlung in das Bundesgebiet hilfsbedürftig war oder sich als unabwendbar hilfsbedürftig werdend fühlen durfte (zu vgl.Urteile des erkennenden Senats vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 - undvom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -).

    Es erfüllt hingegen nicht die gesetzlichen Erfordernisse des § 230 Abs. 2 Ziff. 3 LAG, wenn der Geschädigte erst durch die Einreise in das Bundesgebiet hilfsbedürftig wird (BVerwG IV C 28.55), etwa durch Entgang der in der sowjetischen Besatzungszone bezogenen Rente.

    Bei Beurteilung der "Hilfsbedürftigkeit" sind die gesamten Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, insbesondere in wirtschaftlicher und in gesundheitlicher Hinsicht; die aus dem Gefühl der Verlassenheit entspringende Vereinsamung allein stellt keine Hilfsbedürftigkeit dar, insbesondere nicht, wenn beide Gatten leben, zusammen wohnen und einigermaßen rüstig sind (BVerwG IV C 28.55 und BVerwG IV C 65.56).

  • BVerwG, 20.12.1961 - IV C 369.59

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich Familienzusammenführung ist Hilfsbedürftigkeit auch dann anzunehmen, wenn sie unmittelbar droht (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV C 28.55, BVerwG IV C 285.59).

    Daß wirtschaftliche Not überhaupt Hilfsbedürftigkeit im Sinne von § 230 Abs. 2 Nr. 4 des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - begründen kann, ist ständige Rechtsprechung (BVerwG IV C 28.55 in NJW 56, 1939).

  • BVerwG, 09.09.1960 - IV C 285.59

    Rechtsmittel

    Bei Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen einer Familienzusammenführung ist Hilfsbedürftigkeit auch dann anzunehmen, wenn sie unmittelbar droht (Fortsetzung der Rechtsprechung in IV C 28.55).

    Der erkennende Senat hat auch bereits entschieden, daß es genügt, wenn die Hilfsbedürftigkeit vor der Einreise in das Bundesgebiet unmittelbar drohte (BVerwG IV c 28.55 in NJW 1956, 1939, RLA 1957 und Mtbl. BAA 1957, 22).

  • BVerwG, 02.03.1987 - 3 B 46.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung von

    Eine Hilfsbedürftigkeit im wirtschaftlichen Sinne, auf die es hier ankommt, liegt dann vor, wenn der betreffenden Person unter Berücksichtigung ihrer gesamten Lebensverhältnisse nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen die Bestreitung des Lebensunterhalts aus eigener Kraft nicht möglich oder nicht zumutbar ist (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1956 - BVerwG 4 C 28.55 - und vom 27. Juni 1963 - BVerwG 3 CB 74.62 - in Buchholz 427.3 § 230 Nr. 5 und Nr. 72; ferner Urteil vom 2. Mai 1968 - BVerwG 3 C 63.67 - in BVerwGE 29, 340 [BVerwG 02.05.1968 - III C 63/67]).
  • BVerwG, 27.06.1963 - III CB 74.62

    Gewährung der Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Erforderlichkeit der

    Sie übersehen, daß die Hilfsbedürftigkeit auch auf das tatsächliche Unvermögen, wirtschaftlich für die eigene Erhaltung allein zu sorgen, zurückzuführen sein kann, wobei die Gründe dieses Unvermögens verschiedener Art sein können und es genügt, wenn die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit dem Geschädigten unmittelbar droht (vgl. Urteil vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 - [NJW 1956 S. 1939 = RLA 1957 S. 12 = Mtbl.
  • BVerwG, 29.03.1963 - III C 57.59

    Rechtsmittel

    Die Kläger waren danach nicht hilfsbedürftig im Sinne des Gesetzes; insbesondere bedurften sie auch nach ihrem Lebensalter sowie mit Rücksicht auf ihren gesundheitlichen Zustand keiner Betreuung (vgl. Urteil vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 33.55 - [BVerwGE 3, 106 = ZLA 1956 S. 265]; Urteil vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nr. 5]).
  • BVerwG, 18.04.1962 - IV C 110.61

    Rechtsmittel

    Der Senat hat dazu entschieden, daß Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Gesetzes auch dann anzunehmen ist, wenn sie unmittelbar droht (BVerwG IV C 28.55 in RLA 57, 12).
  • BVerwG, 16.03.1962 - III C 239.60

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch stets eine Zusammenführung hilfsbedürftiger Eltern zu ihren Kindern nur dann als gegeben angenommen worden, wenn die Eltern wegen ihrer mißlichen Lage die räumliche Trennung durch eine staatliche oder eine Zonengrenze deswegen zu überwinden bestrebt waren, weil ihnen seitens der Kinder durch ein gewisses, sich nach dem Einzelfall richtendes Maß von Fürsorge in wirtschaftlicher oder persönlicher Betreuung Hilfe gewährt werden konnte (Urteile vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 154.55/107.56 - [BVerwGE 5, 48] und vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 3. Juni 1960 - BVerwG IV C 3.59 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 5, 6 und 33 zu § 230 LAG]).
  • BVerwG, 30.08.1958 - III B 316.57

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen der Vorinstanz hierzu entsprechen den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt sind; eine weitere Klärung ist insoweit nicht mehr zu erwarten (vgl.Urteile vom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 -, vom 21. September 1956 - BVerwG IV C 65.56 -, vom 10. Juli 1957 - BVerwG IV C 212.56 - undvom 20. September 1956 - BVerwG III C 137.56 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 230 LAG Nrn. 2, 5, 6, 9]).
  • BVerwG, 15.08.1957 - IV B 113.57

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil weicht hinsichtlich der Anwendung des Begriffs der Hilfsbedürftigkeit nicht von dem Urteil des Senatsvom 23. August 1956 - BVerwG IV C 28.55 - ab.
  • BVerwG, 21.07.1959 - IV B 89.58

    Gewährung eines Aufbaudarlehens

  • BVerwG, 21.02.1957 - V B 350.56

    Rechtsmittel

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